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Community-Richtlinien

Verwendung und Offenlegung von Überwachungskameras, Aufnahmegeräten, Lärmüberwachungsgeräten und Smart-Home-Geräten

Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte zur Überwachung ihrer Unterkünfte verwenden, auch dann nicht, wenn diese Geräte ausgeschaltet sind. Versteckte Kameras waren schon immer verboten und werden es auch weiterhin bleiben. Gastgeber:innen dürfen aber Überwachungskameras in Außenbereichen sowie Lärmüberwachungsgeräte und Smart-Home-Geräte verwenden, solange sie die folgenden Richtlinien und geltende Gesetze einhalten.

Diese Regeln treten am 30. April 2024 in Kraft.

Überwachungskameras und Aufnahmegeräte

  • Überwachungskameras und Aufnahmegeräte sind alle Geräte, die Video, Bilder oder Ton aufzeichnen oder übertragen, etwa ein Babyfon, eine Video-Türklingel oder eine andere Art von Kamera.
  • Versteckte Überwachungskameras sind strengstens verboten.
  • Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte verwenden, die den Innenbereich einer Unterkunft überwachen, wie den Flur, das Schlafzimmer, das Badezimmer, das Wohnzimmer oder das Gästehaus. Dies gilt auch, wenn diese Geräte ausgeschaltet sind.
  • Gastgeber:innen dürfen Überwachungskameras und Aufnahmegeräte in Außenbereichen einsetzen, solange ihr Standort offengelegt wird (zum Beispiel: „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten.“, „Ich habe eine Kamera über meiner Terrasse.“ oder „Ich habe eine Kamera über meinem Pool.“).
  • Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte in Außenbereichen installieren, in denen Gäste ein höheres Maß an Privatsphäre erwarten, wie im Inneren einer abgetrennten Außendusche oder in einer Sauna.
  • Gastgeber:innen müssen Überwachungskameras und Aufnahmegeräte, über die sie keine Kontrolle haben, nicht offenlegen (wie eine Überwachungskamera im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses). Wir empfehlen aber, Gäste dennoch auf die Existenz solcher Kameras hinzuweisen.

Lärmüberwachungsgeräte

  • Lärmüberwachungsgeräte messen die Höhe und Dauer von Geräuschpegeln, machen jedoch keine Aufnahmen.
  • Gastgeber:innen dürfen Lärmüberwachungsgeräte im Innenbereich ihrer Unterkünfte einsetzen, wenn sie ihre Existenz offenlegen und die Geräte sich in gemeinsam genutzten Bereichen befinden.
  • Gastgeber:innen müssen nicht angeben, wo genau sich die Lärmüberwachungsgeräte befinden.

Smart-Home-Geräte

  • Smart-Home-Geräte können sich mit anderen Geräten oder Netzwerken verbinden und mit ihnen interagieren. Beispiele sind „Alexa“ von Amazon und „Nest“ von Google.
  • Gastgeber:innen dürfen ihre Unterkünfte mit Smart-Home-Geräten ausstatten.
  • Wir empfehlen Gastgeber:innen, in ihren Inseraten anzugeben, dass es solche Geräte in ihren Unterkünften gibt – sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Außerdem empfehlen wir, Gästen die Möglichkeit zu geben, Smart-Home-Geräte auszustecken oder zu deaktivieren.

Lege Informationen zu deiner Überwachungskamera oder deinem Aufnahmegerät offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Beschreibung hinzufügen und beschreibe jedes Gerät und wo es sich befindet (z. B. „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“) und ob es ein- oder ausgeschaltet sein wird.
  6. Klicke auf Weiter und dann auf Speichern.

Lege Informationen zu deinen Lärmüberwachungsgeräten offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Lärmüberwachungsgeräte und dann auf Speichern.
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