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Regeln
Gastgeber:in

Dortmund

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen von Unterkünften in Aachen. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und dich an sie zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Stadt Dortmund oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung, falls du Fragen hast.

Vorschriften für Vermietungen

In Dortmund gelten Vorschriften für Kurzzeitvermietungen, die dazu dienen, den vorhandenen Wohnraum zu schützen und zu erhalten. Weitere Informationen findest du in den Richtlinien der Stadt. Diese Regelungen sind seit dem 1. April 2022 im Rahmen der Wohnraumschutzverordnung Dortmund (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Dortmund) und des neuen landesweiten Wohnraumstärkungsgesetzes NRW in Kraft.

Die Verpflichtung, entweder eine Registrierungsnummer (Wohnraum-Identitätsnummer) oder deine Unternehmensdaten (gesetzliches Impressum) anzugeben, gilt in folgenden Fällen:

Registrierungspflichten

Seit dem 1. Juli 2022 musst du online eine Registrierungsnummer („Wohnraum-Identitätsnummer“) angeben, wenn du Wohnraum kurzfristig vermieten möchtest und Mieter:in oder Eigentümer:in dieser Unterkunft bist. Diese Regel gilt unabhängig von der Anzahl der Tage pro Kalenderjahr, an denen du beabsichtigst, deinen Wohnraum kurzfristig zu vermieten. Du kannst eine Wohnraum-Identifikationsnummer über den Online-Service im Bauportal NRW beantragen.

Meldepflichten

Gastgeber:innen, die eine Unterkunft kurzfristig vermieten, sind verpflichtet, die Belegung spätestens am 10. Tag nach dem Beginn des Aufenthalts zu melden. Diese Meldung kann über den Online-Service erfolgen, über den du auch die Wohnraum-Identitätsnummer erhalten hast.

Gastgeber:innen müssen für gewerbliche Inserate keinen Belegungskalender führen.

Verpflichtung zur Anzeige von Unternehmensdaten

Du kannst deine Unternehmensdaten (ein Impressum) anstelle einer Registrierungsnummer hinzufügen, wenn du Folgendes anbietest:

  • einen Gewerberaum
  • langfristigen Wohnraum (mindestens drei Monate)
  • kurzfristigen Wohnraum, wenn du nicht Mieter:in oder Eigentümer:in der Unterkunft bist

Die Option, anstelle der Angabe einer Registrierungsnummer Unternehmensdaten hinzuzufügen, gilt in der Regel für Unternehmensinhaber:innen, Verwaltungsgesellschaften, Bed & Breakfasts, Serviced Apartments und Hotels.

So fügst du deine Registrierungsnummer oder ein Impressum auf Airbnb hinzu

Um deine Registrierungsnummer oder dein Impressum auf Airbnb hinzuzufügen, führe bitte die folgenden Schritte durch:

So gibst du deine Registrierungsnummer (Wohnraum-Identitätsnummer) oder deine Unternehmensdaten (Impressum) an:

  • Logge dich in dein Airbnb-Konto ein.
  • Rufe „Inserate verwalten“ auf und wähle das entsprechende Inserat aus, für das eine Registrierungsnummer erforderlich ist.
  • Rufe Richtlinien und Regeln auf und anschließend Gesetze und Vorschriften. Gib dann unter Vorschriften deine Registrierungsnummer ein.
  • Wiederhole diesen Vorgang für jedes weitere Inserat.

Beherbergungsabgabe

Bemessungsgrundlage

Die Stadt Dortmund hat eine Beherbergungsabgabe eingeführt. Gäste, die eine auf Airbnb inserierte Unterkunft in Dortmund buchen, zahlen diese Beherbergungsabgabe im Rahmen ihrer Buchung. Die Beherbergungsabgabe bei Buchungen in Dortmund beläuft sich auf 7,5 % des Unterkunftspreises ohne Reinigungsgebühr. Für detaillierte Informationen kontaktiere bitte die Stadt Dortmund oder besuche das Serviceportal, das die Stadt für Gastgeber:innen und Gäste eingerichtet hat.

Einzug und Bezahlung

Seit dem 1. Januar 2019 zieht Airbnb die Beherbergungsabgabe automatisch ein und zahlt sie im Namen von Gastgeber:innen an die Stadt, wenn ein Gast eine Unterkunft in Dresden bucht. Die Beherbergungsabgabe wird separat auf der Rechnung aufgeführt und auf den Gesamtbetrag aufgeschlagen.

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