Pirna
Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in Pirna. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Stadtverwaltung Pirna oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel einen Anwalt oder einen Steuerberater, falls du Fragen hast.
Gästetaxe
Die Stadt Pirna erhebt eine Gästetaxe für Besucher der Stadt gemäß der Gästetaxe-Verordnung. Alle Gäste, die keinen ständigen Wohnsitz in Pirna haben, unterliegen der Gästetaxe. Das gilt auch für Geschäftsreisende, die sich bis zu sechs Wochen im Jahr in Pirna aufhalten.
Reisende, die diese Gästetaxe zahlen, erhalten in Pirna eine Gästekarte mit einigen Vorteilen und Rabatten. Darüber hinaus werden die Einnahmen aus der Gästetaxe zur Deckung der Kosten für touristische Einrichtungen und Veranstaltungen verwendet.
Höhe der Gästetaxe
Der Tagessatz beträgt derzeit 2 Euro pro Person, wobei An- und Abreisetage mitgezählt werden. Kinder unter 16 Jahren sowie Teilnehmer an Schulfahrten, amtsärztlich bescheinigte Begleitpersonen von Schwerbehinderten sowie Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, sind von der Gästetaxe befreit. Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte haben Anspruch auf den ermäßigten Tagessatz von 1 Euro.
Registrierung
Gastgeber in Pirna sind verpflichtet, die Gäste dem Tourismusbüro TouristService Pirna zu melden, die Gästetaxe einzuziehen und die Gästekarte am ersten Tag des Aufenthalts auszuhändigen.