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Regeln

Regensburg

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in Regensburg. So wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen dazu hast, inwiefern dieses Gesetz dich und deine Unterkunft betrifft, setze dich bitte mit dem Amt für Stadtentwicklung der Stadt Regensburg in Verbindung oder konsultiere einen Anwalt vor Ort.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Das Amt für Stadtentwicklung der Stadt Regensburg setzt die Vorschriften durch, die eine Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken verbieten. Die Regelungen traten im Juli 2019 in Kraft. Informationen der Stadt Regensburg zu diesem Thema findest du hier.

Wohnraum

Laut den Bestimmungen in Regensburg sind unter Wohnraum jegliche Räumlichkeiten innerhalb der Stadtgrenzen, die objektiv für Wohnzwecke geeignet und subjektiv für diese vorgesehen sind, zu verstehen. Dazu zählen Werks- und Dienstwohnungen sowie Wohnheime.

Verstöße gegen die Flächennutzung

Laut den Vorschriften in Regensburg darfst du ohne eine Genehmigung nicht mehr als 50 % der Fläche einer Wohneinheit für andere als Wohnzwecke nutzen, beispielsweise für gewerbliche oder berufliche Zwecke wie die kurzzeitige Vermietung an Gäste. Die Regelungen gestatten es dir jedoch, deine gesamte Wohnung oder dein gesamtes Haus für insgesamt bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr ohne Genehmigung an Gäste zu vermieten.

Darüber hinaus ist nach den Vorschriften keine Genehmigung für die Vermietung einzelner Zimmer in deinem eigenen Zuhause erforderlich, solange die vermietete Fläche bis zu 50 % der Grundfläche deiner Immobilie beträgt.

Genehmigungen

Du benötigst eine Genehmigung der Stadt Regensburg, wenn du mehr als 50 % der Fläche deiner Wohneinheit für mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr kurzfristig vermieten möchtest. Diese ist dir zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen. Eine Genehmigung kann zudem erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Wohnraum durch die Schaffung von Ersatzwohnraum oder eine Zahlung kompensiert wird.

Das Antragsformular findest du hier. Das Ergebnis eines Antrags auf eine Genehmigung gilt auch für die Rechtsnachfolger des Antragstellers oder jeden, der die Unterkunft in Besitz nimmt.

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