Zermatt
Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch
lesen. Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in der Gemeinde Zermatt. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein. Du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wende dich bitte direkt an die Gemeinde Zermatt oder an einen Berater vor Ort, z. B. einen Anwalt oder einen Steuerberater, falls du Fragen hast.
Zermatter Kurtaxe
Jeder, der Gästen bezahlte Unterkünfte anbietet, muss die Zermatter Kurtaxe von seinen Gästen einziehen und an Zermatt Tourismus abführen. Eigentümer von Ferienunterkünften mit einer unbegrenzten oder begrenzten Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde aufgrund ihres persönlichen oder wirtschaftlichen Wohnsitzes (Art. 2, 3, 73, 74 des Steuergesetzbuches) sind ebenfalls verpflichtet, eine Tourismusförderungstaxe zu zahlen.
Die derzeitige Kur- und Tourismusförderungstaxe für die Gemeinde Zermatt wurde von der Regierung des Kantons Wallis genehmigt und trat am 1. November 2016 bzw. 18. August 1999 in Kraft.
Zweck
Die Einnahmen aus der Kurtaxe sollen den Betrieb eines Informations- und Reservierungsservices, die Förderung vor Ort und die Schaffung und den Betrieb von Einrichtungen für Tourismus, Kultur und Sport finanzieren.
Steuersatz
Die Kurtaxe beträgt 3,00 Schweizer Franken pro Nacht für alle Arten von Unterkünften. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren zahlen die Hälfte dieses Betrages.
Die Tourismusförderungstaxe ist ein Pauschalbetrag, der durch die Anzahl der Betten bestimmt wird.
Meldung und Zahlung
Als Gastgeber bist du verpflichtet, die Anzahl der Übernachtungen zu melden, die Gäste bis zum 10. Mai für die Wintersaison und bis zum 10. November für die Sommersaison in deiner Unterkunft verbracht haben. Du kannst deine Übernachtungsmeldung entweder elektronisch oder manuell bei Zermatt Tourismus einreichen. Weitere Informationen findest du im Überblick über die Taxe.